Unsere Leistungen:

Energieberatungen für Neubau und Sanierung

Energieausweis für Wohngebäude nach EnEV 09 und DIN4108

Energieausweis für Nichtwohngebäude nach DINV18599

Förderberatung für KfW-Kredite.
Der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Energieausweis zeigt das wirtschaftliche Potential auf, welches in der energetischen Optimierung von Gebäuden liegt. Derzeit werden Wohngebäude nach EnEV 2009 (Energieeinsparverordnung) und DIN4108 berechnet. Gewerbegebäude werden nach DINV18599 berechnet. Bei Mischgebäuden muss der Energieberater zwei getrennte Energieausweise, jeweils für den Gewerbebereich und den Wohnbereich ausstellen.
Das Ingenieurbüro Reinhold ist von der DENA anerkannter Aussteller für Energieausweise von Wohn- und Nichtwohngebäuden.